Europäische Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft Berlin e.V. E-Quality · Management
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E-Quality-Management vermeidet Rechtsstreitigkeiten, Ärger und Imageverluste
Verwirklichung der Chancengleichheit gesetzlich vorgeschrieben.

Die Potenziale von Frauen nicht länger ungenutzt zu lassen ist nicht nur ein Gebot ökonomischer Vernunft. Vielmehr ist die Verwirklichung der Chancengleichheit gesetzlich vorgeschrieben. Zahlreiche Gesetze enthalten Diskriminierungsverbote bzw. Gleichstellungsgebote.

Mit Angleichung der deutschen Rechtsprechung an europäisches Recht kommt dem Verbot der mittelbaren Diskriminierung wachsende Bedeutung zu. Eine mittelbare Diskriminierung liegt vor "wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren einen höheren Anteil der Angehörigen eines Geschlechts benachteiligen" (97/80 EG Art 2 Absatz 2). Das Verbot der mittelbaren Diskriminierung aufgrund des Geschlechts ist umfassend und erstreckt sich nicht nur auf alle Vergütungen, sondern auch auf den Zugang zur Beschäftigung, zur Berufsausbildung und zum beruflichen Aufstieg, die Arbeitsbedingungen und die Entlassungsbedingungen.

Rechtsstreitigkeiten nehmen zu

Mit dem wachsenden Selbstbewußtsein gerade bei qualifizierten Frauen erhöht sich auch das Rechtsbewußtsein und die Bereitschaft sich sein Recht notfalls vor Gericht zu erstreiten. Rechtsstreitigkeiten vor Gericht verursachen den Unternehmen nicht nur Kosten. Der Schaden, der Betrieben durch Motivationsverluste bei Mitarbeiter/innen und durch Imageverluste entsteht, wiegt u.U. noch viel schwerer.
 

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